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   LG Erfurt, 30.10.2002 - 3 O 2992/01   

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https://dejure.org/2002,10137
LG Erfurt, 30.10.2002 - 3 O 2992/01 (https://dejure.org/2002,10137)
LG Erfurt, Entscheidung vom 30.10.2002 - 3 O 2992/01 (https://dejure.org/2002,10137)
LG Erfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 3 O 2992/01 (https://dejure.org/2002,10137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatrechtliche Natur eines geltend gemachten privatrechtlichen Anspruchs trotz Aufrechnung mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung; Zulässigkeit der Aufrechnung eines etwas zur Insolvenzmasse schuldenden Gläubigers mit einer aus dem freien Vermögen des Schuldners zu ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 4 § 131 Abs. 1 § 143 Abs. 1
    Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse schuldet, mit Steuerforderungen aus Neuerwerb

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2325
  • NZI 2003, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Entscheidend ist deshalb, ob die Steuerschulden aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren (so auch Landgericht Erfurt, Urteil vom 30. Oktober 2002 3 O 2992/01, ZInsO 2002, 1090) und nicht, ob die Entgelte in die Insolvenzmasse fallen.
  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des

    Jedoch ergebe sich aus § 80 Abs. 1 InsO und der Systematik des Gesetzes, dass nur der Verwalter Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründen könne, denn ansonsten könnte der Insolvenzschuldner die Masse willkürlich schmälern und so letztendlich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterminieren (vgl. Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30.10.2002 3 O 2992/01, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2002, 2325).

    Dies wird teilweise abgelehnt mit der Begründung, dass hierfür das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners zur Verfügung stehen müsse (so Braun/Bäuerle, InsO 2004 § 55 Rz. 12 m.w.N.; Uhlenbruck/Berscheid, InsO § 55 Rz. 27; MünchKomm InsO/Hefermehl, § 55 Rz. 69; Urteil des Landgerichts Erfurt vom 30.10.2002 3 O 2992/01, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2002, 2325).

  • FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 966/02

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer neuen gewerblichen

    Bei anderer Ansicht könnte der Gemeinschuldner die Masse willkürlich schmälern und so letztlich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters unterminieren (Pape, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, ZInsO, 2002, 917, 920; Kölner Schrift zur Insolvenzordnung - Landfermann, 2. Auflage, S. 172 Rdnr. 40ff; Maus, ZInsO 2001, 493; Urteil des Landgerichts A-Stadt vom 30. Oktober 2002 - 3 O 2992/01, ZInsO, 2002, 1090 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2143/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

    In gleicher Weise habe auch das Landgericht Erfurt in seinem Urteil vom 30. Oktober 2002 zu dem Aktenzeichen 3 O 2992/01 entschieden, dass selbst dann, wenn Neuerwerb vorliege, der in die Insolvenzmasse falle, damit im Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten keine Masseverbindlichkeiten darstellen könnten.
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